Anfang April berichtete die Stuttgarter Zeitung über die kürzlich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young veröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage zur Wirtschaftskriminalität: Diesen zur Folge ist das Unrechtbewusstsein gerade bei jüngeren Managern (unter 34 J.) nur schwach ausgeprägt. Dies betrifft insbesondere Schmiergeldzahlungen in Krisenzeiten.
Dieses Ergebnis spiegelt die Einstellung „Der Zweck heiligt die Mittel.“
Schmiergeldzahlungen oder weiter gefasst Korruption im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im vergangenen Jahr wurde der Adressatenkreis um die Angehörigen der Heilberufe durch das Inkrafttreten der §§299a und 299b StGB erweitert.
Obwohl die Justiz Korruption ahndet, neigen dennoch gerade jüngere Menschen dazu, die damit einhergehenden Risiken (Freiheitsstrafen und Rufschädigung) in Kauf zu nehmen. Warum ausgerechnet Jüngere? Sind die irgendwie anders?
In der Korruptionsforschung geht man bereits der Frage nach, welche Faktoren und Umstände Korruption begünstigen. Während die Sozialwissenschaften auf das Verhalten der Beteiligten abzielen und den Grund im Individuum selbst suchen, macht die Soziologie strukturelle Merkmale für die Bereitschaft zu korruptem Handeln verantwortlich. Die Akteure reagieren auf Anreize, lassen sich aber nicht durch persönliche Neigungen beeinflussen.
Das Ergebnis der Umfrage stützt die Sicht der Soziologie: es ist unwahrscheinlich, dass vermehrt die individuelle Bereitschaft zur Korruption bei Menschen die seit Anfang der 80er Jahre geboren wurden, größer ist als bei den Menschen vorheriger Jahrgänge.
Wenn die Strukturen bzw. das Umfeld die Korruptionsbereitschaft fördern, dann können Unternehmen gestalten, indem sie Strukturen und ein Umfeld schaffen, die korrupte Handlungen erschweren. Dies geschieht am besten über das Führen mit Werten: Sich selbst die Karten legen, wofür das Unternehmen steht, und die Mitarbeiter darauf basierend in die Lage versetzen, das Richtige zu tun.
Die Politik schreitet im Schaffen von Strukturen voran und hat am 29.März 2017 den Gesetzesentwurf zur „Einrichtung eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen“ im Kabinett beschlossen. Gemeint ist das Führen eines bundesweit einheitlichen Register von Firmen, die Wirtschaftsstraftaten wie bspw. Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, usw. begangen haben, um diese (bei einem Auftragswert von mehr als 30.000 Euro) vor der Erteilung des Zuschlags von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. In einzelnen Ländern gibt es bereits derartige Register. Doch die Eintragungsvoraussetzungen variieren. Der Gesetzesentwurf soll nun zügig den Bundestag und Bundesrat passieren und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt, ist die Frage der Zurechnung von Delikten offen, die von Personen innerhalb des Unternehmens begangen wurden.
Um so schwerer wiegt die Aufgabe eines jeden Unternehmens, die Strukturen für eine eigene Compliancekultur zu etablieren und bei jedem Mitarbeiter zu verankern.